[ Auszug: Hat ein verpfändetes Papier, das durch Indossament übertragen werden kann,
einen Börsen- oder Marktpreis, so ist der Gläubiger nach dem Eintritt der
Vorausset ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]